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Bundeskonferenz beschließt "Institutionelles Schutzkonzept"
Zur Prävention sexualisierter Gewalt
Die Bundeskonferenz hat am 20. November 2021 in der Kath. Akademie "Die Wolfsburg" in Mülheim (s. Foto) einstimmig ein „Institutionelles Schutzkonzept“ (ISK) zur Prävention sexualisierter Gewalt beschlossen.
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hatte vor dem Hintergrund des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche alle katholischen Verbände in die Pflicht genommen, ein Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt zu beschließen. Der Deutsche Caritasverband (DCV) hat daraufhin kompatible Leitlinien erarbeitet. Die DBK hat diese im Februar 2021 als gleichwertig zu ihren eigenen Leitlinien anerkannt.
Das Schutzkonzept, das für den gesamten Kreuzbund Gültigkeit hat, soll gewährleisten, dass Betroffene sexualisierter Gewalt die passende Hilfestellung bekommen und sich externen rechtlichen Rat holen können. Außerdem wird die institutionelle Verantwortung betont, Fälle von sexualisierter Gewalt nicht zu vertuschen, sondern mutmaßliche Täter auch strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen.
Heinz-Josef Janßen, Bundesgeschäftsführer
Den gesamten Text des Schutzkonzeptes können Sie sich hier herunterladen.